Wir, der Fellfreunde e.V. – ein Herz für alle Felle sind wegen der Förderung des Tierschutzes nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Solingen St.Nr 128/5832/6528 vom 09.09.2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.

Der Bescheid nach §60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO kann hier eingesehen werden.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.

Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihre Spende!

Fellfreunde